AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CARWORK Hebebühnenverleih GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die kurzfristige, stundenweise Überlassung von Werkstattplätzen mit Hebebühne (nachfolgend „Hebebühne" bzw. „Mietfläche") über die Website carwork.at.
§ 2 Reservierung und Vertragsschluss
Die Reservierung erfolgt ausschließlich über die Website. Mit der bestätigten Reservierung kommt ein Nutzungsvertrag über den gewählten Zeitraum zustande. Die Reservierung wird auf der Website bestätigt. Die Bezahlung erfolgt in bar vor Ort.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Reservierung angezeigten Preise. Alle Preise sind Endpreise in Euro inkl. USt. Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar vor Ort – eine Vorkasse oder Online-Zahlung findet nicht statt.
- – Stundentarif: 15 € / Std.
- – 4-Stunden-Flat: 55 €
- – 8-Stunden-Flat: 99 €
§ 4 Stornierung
Die Reservierung ist unverbindlich und kostenlos – es wird keine Vorkasse erhoben. Kannst du einen reservierten Termin nicht wahrnehmen, bitten wir um eine rechtzeitige Absage per E-Mail oder Telefon, damit die Hebebühne wieder für andere freigegeben werden kann. Da keine Vorauszahlung erfolgt, entstehen dir durch eine Stornierung keine Kosten.
§ 5 Rücktrittsrecht für Verbraucher
Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen steht Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.
Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für den Vertrag ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Da die Reservierung stets für einen konkreten Zeitraum erfolgt, ist ein gesetzliches Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Die kostenlose Storniermöglichkeit nach § 4 bleibt davon unberührt.
§ 6 Nutzungsbedingungen
Die Mietfläche darf ausschließlich für Fahrzeugreparaturen und -pflege durch den Mieter persönlich genutzt werden. Untersagt sind insbesondere:
- – Gewerbliche Weitervermietung oder Überlassung an Dritte
- – Lagerung von Gefahrstoffen über den betriebsüblichen Rahmen hinaus
- – Überschreiten der zulässigen Traglast der Hebebühne (3.500 kg)
- – Rauchen sowie offenes Feuer in den Räumlichkeiten
Den Anweisungen des Betreibers sowie den Sicherheits- und Bedienungshinweisen vor Ort ist Folge zu leisten.
§ 7 Haftung
Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden an der Mietfläche, der Anlage, den Geräten oder gegenüber Dritten. Für mitgebrachte Fahrzeuge, Werkzeuge und Gegenstände des Mieters wird keine Haftung übernommen. Die Nutzung der Hebebühne und der Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung des Betreibers für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig und nicht Personenschäden betreffend – ausgeschlossen.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026